Statuten

   

   Bestimmungen für Kunden:

   Die Namensgebung für neue Arten muss mit dem Antrsgsformular von Speciesworld erfolgen und darf nicht in beleidigender Absicht sein. Sollte ein Parasit oder eine ähnliche Art gewählt werden, muss der Kunde nachweisen, das der Namenspatron dadurch nicht verärgert wird. 

   Mit dem Antrag muss eine Kaution von 50% Gesamtkaufwertes entrichtet werden. Mögliche Zahlungsmethoden: Scheck, Bar, Banküberweisung oder PayPal. Die Kaution garantiert die Benennung der neuen Art nach dem Vorschlag des Kunden und kann nach der Übermittlung an den Autor nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Kaution garantiert die Benennung der neuen Art nach dem Vorschlag des Kunden und kann nach der Übermittlung an den Autor nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die wissenschaftliche Arbeit der neuen Art wird prinzipiell dem Käufer gewidmet, auch wenn der Name des Käufers nicht ident mit dem vorgeschlagenem Namen für die neue Art ist, es sei denn, der Käufer wünscht ausdrücklich in der Arbeit nicht genannt zu werden.

   Aus administrativen und technischen Gründen muss bis zur Drucklegung der Arbeit ein Zeitraum von maximal 6 Monaten eingeräumt werden. Speciesworld ist auf jeden Fall bemüht, diesen Zeitraum so kurz wie möglich zu halten.

   Der Kaufpreis für die Patronage beinhaltet ein Zertifikat, einen Abdruck der offiziellen Beschreibung und eine Originalzeichnung und ist nur als Gesamtpaket erhältlich. Das Urheberrecht für die Zeichnung bleibt beim Künstler.

   Im Falle einer Synonymisierung einer bereits benannten Art innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab dem Kaufdatum, d. h. sollte die betreffende Art schon zu einem früheren Zeitpunkt von einem anderen Autor beschrieben worden sein, ist dem Kunden eine andere neue Art seiner Wahl und vom gleichen Wert (abhängig vom Angebot) garantiert. Eine Refundierung ist nur zu einem geringfügigen Teil des Kaufpreises möglich.

 

   Bestimmungen für Autoren (Wissenschafter):

   Jeder Naturwissenschafter, der eine neue Art beschreibt, ist eingeladen teilzunehmen, Amateurwissenschafter werden jedoch bevorzugt.

   Neue Autoren können nur unter Vorlage von mindestens 2 unabhängigen Empfehlungen von öffentlichen Instituten, Universitäten, Gesellschaften, Museen oder anderen Kompetenzen (z. B. Ministerium für Landwirtschaft oder Umwelt, etc.)  an Speciesworld teilnehmen. Schriftliche Empfehlungen können nur auf Englisch, Deutsch oder Russisch entgegengenommen werden.

   Honorare für Autoren werden per individuellem Vertrag geregelt.

   Berufliche Wissenschafter müssen das Einverständis ihres jeweiligen Arbeitgeber oder Vorgesetzten nachweisen. Generell müssen Publikationen in englischer Sprache verfasst werden. Sollte der Namenspatron jedoch der deutschen oder russischen Sprache mächtig sein, kann mit dessem Einverständnis die Publikation auch in einer dieser Sprachen gehalten werden und es genügt eine Zusammenfassung auf Englisch. Publikationen in allen anderen Sprachen bedürfen eines individuellen Vertrages unter Einbindung eines zweisprachigen Sachverständigen um die Arbeit überprüfen zu können. Die sprachliche und wissenschaftliche Richtigkeit der Publikation unterliegen der Verantwortung des Autors. Speciesworld behält das Recht im Falle einer wissenschaftlich oder sprachlich mangelhaften Publikation jeden aufrechten Vertrag mit dem Autor zu kündigen.

   Neue Arten, welche für eine Namensgebung angeboten werden, unterliegen einer Qualitätskontrolle und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

   Wir empfehlen Holotypen zur Aufbewahrung an eine öffentliche Sammlung abzugeben. Unter keinen Umständen gestatten wir, Typenmaterial dem Kunden anzubieten, es sei denn der Kunde vertritt eine öffentliche Sammlung. Im Falle der Zuwiderhandlung werden alle aufrechten Verträge mit dem Autor und dem Kunden gekündigt und es werden keine Kosten erstattet. Ausserdem wird jedes Verhältnis mit dem Autor permanent gelöst. Exemplare, die nicht in der Beschreibung registriert wurden und daher nicht als Typen gelten, sind von dieser Regelung ausgenommen. Speciesworld rät aber von Geschäften, die keinem wissenschaftlichen Zweck dienen, dringend ab. Speciesworld behält sich in diesem Fall das Recht vor, sich aus bestehenden Verträgen zurückzuziehen.

   Autoren, die ein Synonym beschreiben, werden vom Speciesworld-Register genommen, soferne keine entschuldbaren Gründe vorgebracht werden und wenn der betreffende Autor keine Ersat-Art kostenlos anbieten kann. Im Wiederholungsfall wird der betreffende Autor ohne weitere Gründe für mindestens 10 Jahre von einer Zusammenarbeit mit Speciesworld gesperrt.

   Im Fall des Nachweises betrügerischer Absichten werden bestehende Verträge fristlos gekündigt, jede weitere Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung für immer gelöst und rechtliche Schritte eingeleitet (Gerichtsstand: Kingston, Middlesex, Großbritannien).

    

   


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