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Bestimmungen für Kunden:
Die Namensgebung für neue Arten muss
mit dem Antrsgsformular von Speciesworld erfolgen und darf nicht in
beleidigender Absicht sein. Sollte ein Parasit oder eine ähnliche
Art gewählt werden, muss der Kunde nachweisen, das der Namenspatron
dadurch nicht verärgert wird.
Mit dem Antrag muss eine Kaution von 50%
Gesamtkaufwertes entrichtet werden. Mögliche Zahlungsmethoden: Scheck, Bar, Banküberweisung oder PayPal. Die Kaution garantiert die Benennung der neuen Art nach dem Vorschlag des Kunden und kann nach der Übermittlung an den Autor nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Die Kaution garantiert die Benennung
der neuen Art nach dem Vorschlag des Kunden und kann nach der Übermittlung
an den Autor nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die
wissenschaftliche Arbeit der neuen Art wird prinzipiell dem Käufer
gewidmet, auch wenn der Name des Käufers nicht ident mit dem
vorgeschlagenem Namen für die neue Art ist, es sei denn, der Käufer
wünscht ausdrücklich in der Arbeit nicht genannt zu werden.
Aus administrativen und technischen Gründen
muss bis zur Drucklegung der Arbeit ein Zeitraum von maximal 6
Monaten eingeräumt werden. Speciesworld ist auf jeden Fall bemüht,
diesen Zeitraum so kurz wie möglich zu halten.
Der Kaufpreis für die Patronage
beinhaltet ein Zertifikat, einen Abdruck der offiziellen
Beschreibung und eine Originalzeichnung und ist nur als
Gesamtpaket
erhältlich. Das Urheberrecht für die Zeichnung bleibt beim Künstler.
Im Falle einer Synonymisierung einer
bereits benannten Art innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab dem
Kaufdatum, d. h. sollte die betreffende Art schon zu einem früheren
Zeitpunkt von einem anderen Autor beschrieben worden sein, ist dem
Kunden eine andere neue Art seiner Wahl und vom gleichen Wert (abhängig
vom Angebot) garantiert. Eine Refundierung ist nur zu einem geringfügigen
Teil des Kaufpreises möglich.
Bestimmungen für Autoren (Wissenschafter):
Jeder Naturwissenschafter, der
eine neue Art beschreibt, ist eingeladen teilzunehmen,
Amateurwissenschafter werden jedoch bevorzugt.
Neue
Autoren können nur unter Vorlage von mindestens 2 unabhängigen
Empfehlungen von öffentlichen Instituten, Universitäten,
Gesellschaften, Museen oder anderen Kompetenzen (z. B. Ministerium
für Landwirtschaft oder Umwelt, etc.) an Speciesworld teilnehmen.
Schriftliche Empfehlungen können nur auf Englisch, Deutsch oder
Russisch entgegengenommen werden.
Honorare für Autoren werden per individuellem Vertrag
geregelt.
Berufliche
Wissenschafter müssen das Einverständis ihres jeweiligen Arbeitgeber
oder Vorgesetzten nachweisen. Generell müssen Publikationen in
englischer Sprache verfasst werden. Sollte der Namenspatron jedoch
der deutschen oder russischen Sprache mächtig sein, kann mit dessem
Einverständnis die Publikation auch in einer dieser Sprachen
gehalten werden und es genügt eine Zusammenfassung auf Englisch.
Publikationen in allen anderen Sprachen bedürfen eines individuellen
Vertrages unter Einbindung eines zweisprachigen Sachverständigen um
die Arbeit überprüfen zu können. Die sprachliche und
wissenschaftliche Richtigkeit der Publikation unterliegen der
Verantwortung des Autors. Speciesworld behält das Recht im Falle
einer wissenschaftlich oder sprachlich mangelhaften Publikation
jeden aufrechten Vertrag mit dem Autor zu kündigen.
Neue Arten, welche für eine Namensgebung
angeboten werden, unterliegen einer Qualitätskontrolle und können
ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Wir
empfehlen Holotypen zur Aufbewahrung an eine öffentliche Sammlung
abzugeben. Unter keinen Umständen gestatten wir, Typenmaterial dem
Kunden anzubieten, es sei denn der Kunde vertritt eine öffentliche
Sammlung. Im Falle der Zuwiderhandlung werden alle aufrechten
Verträge mit dem Autor und dem Kunden gekündigt und es werden keine
Kosten erstattet. Ausserdem wird jedes Verhältnis mit dem Autor
permanent gelöst. Exemplare, die nicht in der Beschreibung
registriert wurden und daher nicht als Typen gelten, sind von dieser
Regelung ausgenommen. Speciesworld rät aber von Geschäften, die
keinem wissenschaftlichen Zweck dienen, dringend ab. Speciesworld
behält sich in diesem Fall das Recht vor, sich aus bestehenden
Verträgen zurückzuziehen.
Autoren, die ein
Synonym beschreiben, werden vom Speciesworld-Register genommen,
soferne keine entschuldbaren Gründe vorgebracht werden und wenn der
betreffende Autor keine Ersat-Art kostenlos anbieten kann. Im
Wiederholungsfall wird der betreffende Autor ohne weitere Gründe für
mindestens 10 Jahre von einer Zusammenarbeit mit Speciesworld
gesperrt.
Im Fall des Nachweises
betrügerischer Absichten werden bestehende Verträge fristlos
gekündigt, jede weitere Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung für
immer gelöst und rechtliche Schritte eingeleitet (Gerichtsstand:
Kingston, Middlesex, Großbritannien).
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